Können auch Blinde Ihr Angebot „sehen“?

Sanduhr und Geldmünzen - als Zeichen für Zeit- und Kosten-Ersparnis durch eine barrierefreie Webseite
Bewertung: 5 von 5 Sternen = Sehr Gut - als Zeichen für eine hervorragende Reputation

Die Webseiten vieler Unternehmen sind für 10 – 50% der deutschen Bevölkerung unzureichend oder gar nicht zugänglich.

Diese Unternehmen glauben meist, dass ihre Webseite für jeden zugänglich ist.
Manche wundern sich, warum ihre Seite schlecht in den Suchmaschinen gelistet ist.

Das wahre Problem ist jedoch, dass ihre Webseiten nicht für jeden Menschen nutzerfreundlich aufgebaut sind.
Das wird noch dadurch verschärft, dass sie auch Barrieren aufweisen.
Menschen mit körperlichen und neurologischen Behinderungen oder anderen Einschränkungen werden teilweise von der Nutzung ihrer Webseiten ausgeschlossen!

Die betroffenen Gruppen zu berücksichtigen, fördert nicht nur das Listing in den Suchmaschinen, sondern vor allem die eigene Reputation, solange es noch nicht vorgeschrieben ist!

Ab Juni 2025 sind die meisten B2C-Unternehmen zu barrierefreien Angeboten verpflichtet. Dies basiert auf einer EU-Richtlinie.

Checkliste herunterladen

Fast 10% der deutschen Bevölkerung sind offiziell schwerbehindert!
Quelle: Statistisches Bundesamt 2021

24%
4%
4%
23%
45%
??%

Diese Anforderung trifft nicht nur auf einige offiziell Behinderte zu,
sondern auch auf andere Bevölkerungsgruppen, deren Wortschatz oder Sprachverständnis nicht sehr umfangreich ist.

  • Ausschluß von 10 – 50% der Bevölkerung von der Nutzung Ihrer Webseite

  • schlechtere Google-Suchergebnisse

  • ggf. ab 2025 nicht mehr rechtskonform

  • bessere Reputation durch höhere Kunden-Zufriedenheit

  • höhere Reichweite durch Erreichung weiterer Zielgruppen

  • rechtskonform durch Erfüllung der gesetzlichen Richtlinien

Braille-Schrift-System

Color Blindness - Farbenblindheit

Video mit Untertiteln - dargestellt durch einen rechteckigen Rahmen, in dessen Mitte sich ein orangefarbiges Dreieck als Symbol für Video-Play und zwei Zeilen als Symbol für die Untertitel befinden

Zwei Hände nutzen die Tastatur anstelle der Maus.

Environmental Influences - Umwelteinflüsse wie Lärm oder grelles Sonnenlicht können die Wahrnehmung audio-visueller Medien stark beeinträchtigen

Temporary Injuries - Vorübergehende Verletzungen wie z.B. ein gebrochener Arm können bei der Bedienung von Webseiten ebenfalls hinderlich sein.

Eine Eieruhr als Synonym für oft viel zu knappe Zeit.

Ab dem 28. Juni 2025 wird die digitale Barrierefreiheit für die meisten B2C-Unternehmen zur Pflicht.

ACCESSIBILITY CHECK - Überprüfung bestehender Webseiten und Webshops auf Barrierefreiheit
Prüfen

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1. Prüfen

Mittels geeigneter Tools überprüfen wir Ihre Webseite und Ihren Webshop auf Barrierefreiheit, um (noch) vorhandene Barrieren aufzudecken.

Webseite bearbeiten - Überarbeitung bestehender Webseiten auf Barrierefreiheit
Bearbeiten

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2. Bearbeiten

Entweder überarbeiten wir eine vorhandene Website oder wir erstellen Ihnen eine neue Webpräsenz nach modernen Regeln.

BarriereFREI! - 100% Barrierefreiheit
BarriereFREI!

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3. BarriereFREI!

Mit einer barriereFREIen Web-Anwendung erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen nach WCAG, EAA und BFSG.

Durch eine bessere Reputation erhöhen Sie Ihre Reichweite und erreichen weitere Zielgruppen.

Stephan Anders, Geschäftsführer
  • 0231 33005266

  • info@barrierefreiheitdigital.de

Geschäftsführer


  • Diplom-Informatiker (FH)

  • Bankfachwirt

  • IT-Spezialist

Kirsten Anders
  • 0231 33005318

  • info@barrierefreiheitdigital.de

Assistenz der Geschäftsleitung


  • Web-Anwendungsentwicklerin (Fullstack)

  • Industriemeisterin Druck

  • Medien-Entwicklerin Bild & Grafik

  • Social-Media-Managerin

  • Aktiv in der Behinderten-Arbeit bereits in den 80ern

  • Diplom-Arbeit über das Thema „EDV-Technik für Behinderte“ im Jahr 2001

  • 16 Jahre Erfahrung im Umgang mit Content Management Systemen, Webshops und Warenwirtschaft

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