Können auch Blinde Ihr Angebot “sehen”?
Können auch Blinde Ihr Angebot “sehen”?
Können auch Blinde Ihr Angebot “sehen”?
Warum Barrierefrei?
Die Webseiten vieler Unternehmen sind für 10% der deutschen Bevölkerung unzureichend oder gar nicht zugänglich.
Diese Unternehmen glauben meist, dass ihre Webseite für jeden zugänglich ist.
Manche wundern sich, warum ihre Seite schlecht in den Suchmaschinen gelistet ist.
Das wahre Problem ist jedoch, dass ihre Webseiten nicht für jeden Menschen nutzerfreundlich aufgebaut sind.
Das wird noch dadurch verschärft, dass sie auch Barrieren aufweisen.
Menschen mit körperlichen und neurologischen Behinderungen oder anderen Einschränkungen werden teilweise von der Nutzung ihrer Webseiten ausgeschlossen!
Die betroffenen Gruppen zu berücksichtigen, fördert nicht nur das Listing in den Suchmaschinen, sondern vor allem die eigene Reputation!
Anteile an möglichen Einschränkungen:
körperliche Behinderungen
24%
Sehen
4%
Sprechen und Hören
4%
Neurologisches
23%
Sonstige
45%
einfache Sprache
??%
Ihr Unternehmen…
…ohne digitale Barrierefreiheit
Ausschluß von 10% der Bevölkerung von der Nutzung Ihrer Webseite
schlechtere Google-Suchergebnisse
ggf. ab 2025 nicht mehr rechtskonform
…mit digitaler Barrierefreiheit
bessere Reputation
höhere Reichweite
rechtskonform
Weitere Schmerzpunkte
Blinde oder extrem sehbehinderte Webseiten-Nutzer (mit einer Sehkraft von unter 5%) sind darauf angewiesen, dass ihnen die Inhalte einer Webseite mit Hilfsmitteln zugänglich gemacht werden können. Dies können u.a. Screen-Reader oder BrailleSchrift-Systeme sein.
Für Menschen mit Farbenblindheit oder Rot-Grün-Sehschwäche können unzureichende Farbkontraste ein großes Problem darstellen.
Für Taube oder stark Hörbehinderte werden Videos mit Ton zu einem
unüberwindbaren Hindernis, wenn diese nicht mit Untertiteln, Transkripten oder Gebärdensprache versehen sind. Denn nicht alle von ihnen sind in der Lage, von den Lippen abzulesen.
Für Menschen mit motorischen oder neurologischen Einschränkungen, die aufgrund dessen keine Maus benutzen können und auf die Nutzbarkeit der Tastatur angewiesen sind, sind Webseiten, die dies nicht unterstützen, nahezu unzugänglich.
Diesen Argumenten trägt auch die Gesetzeslage in Bezug auf digitale Barrierefreiheit Rechnung.
Ab Juni 2025 sind fast alle B2C-Unternehmen gesetzlich verpflichtet, die Vorgaben zur Barrierefreiheit
1. nach den international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 und
2. nach der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BITV) einzuhalten –
und werden durch Bund und Länder darauf überprüft.
Das bedeutet:
Spätestens ab 2025 ist Barrierefreiheit im Web NICHT MEHR OPTIONAL!
Unsere 3 Schritte zur Lösung!
1. Prüfen
Mittels geeigneter Tools überprüfen wir Ihre Webseite und Ihren Webshop auf Barrierefreiheit, um
(noch) vorhandene Barrieren aufzudecken.
2. Bearbeiten
Entweder Überarbeitung einer vorhandenen Website oder Erstellung einer neuen Webpräsenz nach modernen Regeln.
3. Barrierefrei!
Mit einer barrierefreien Webseite bzw. einem barrierefreien Web-Shop erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen nach WCAG und BITV.
Durch eine bessere Reputation erhöhen Sie Ihre Reichweite und erreichen weitere Zielgruppen.
Das sind wir!
Stephan Anders
Diplom-Informatiker (FH)
Stephan Anders
Diplom-Informatiker (FH)
Kirsten Anders
Web-Entwicklerin Fullstack
Kirsten Anders
Web-Entwicklerin Fullstack
Unsere Erfahrung für Sie, die es so nur bei uns gibt:
Aktiv in der Behinderten-Arbeit bereits in den 80ern
Diplom-Arbeit über das Thema “EDV-Technik für Behinderte” im Jahr 2001
16 Jahre Erfahrung im Umgang mit Content Management Systemen, Webshops und Warenwirtschaft