Haben Sie Lust, bis zu 100.000 € Strafe zu zahlen,
nur weil Blinde Ihr Angebot nicht „sehen“?

Sanduhr und Geldmünzen - als Zeichen für Zeit- und Kosten-Ersparnis
Bewertung: 5 von 5 Sternen = Sehr Gut(e Reputation)

Die Webseiten vieler Unternehmen sind für 10 – 50% der deutschen Bevölkerung unzureichend oder gar nicht zugänglich.

Diese Unternehmen glauben meist, dass ihre Webseite für jeden zugänglich ist.
Manche wundern sich, warum ihre Seite schlecht in den Suchmaschinen gelistet ist.

Das wahre Problem ist jedoch, dass ihre Webseiten nicht für jeden Menschen nutzerfreundlich aufgebaut sind.
Das wird noch dadurch verschärft, dass sie auch Barrieren aufweisen.
Menschen mit körperlichen und neurologischen Behinderungen oder anderen Einschränkungen werden teilweise von der Nutzung ihrer Webseiten ausgeschlossen!

Die betroffenen Gruppen zu berücksichtigen, fördert nicht nur das Listing in den Suchmaschinen, sondern vor allem die eigene Reputation, solange es noch nicht vorgeschrieben ist!

Ab Juni 2025 sind die meisten B2C-Unternehmen zu barrierefreien Angeboten verpflichtet. Dies basiert auf einer EU-Richtlinie.

Check-Liste

Fast 10% der deutschen Bevölkerung sind offiziell schwerbehindert!
Quelle: Statistisches Bundesamt 2021

24%
4%
4%
23%
45%
??%

Diese Anforderung trifft nicht nur auf einige offiziell Behinderte zu,
sondern auch auf andere Bevölkerungsgruppen, deren Wortschatz oder Sprachverständnis nicht sehr umfangreich ist.

  • Ausschluß von 10 – 50% der Bevölkerung von der Nutzung Ihrer Webseite

  • schlechtere Google-Suchergebnisse und dadurch schlechteres Google-Ranking.

  • ggf. seit dem 28. Juni 2025 nicht mehr rechtskonform

  • bessere Reputation durch höhere Kunden-Zufriedenheit

  • höhere Reichweite durch Erreichung weiterer Zielgruppen

  • rechtskonform durch Erfüllung der gesetzlichen Richtlinien

Icon einer Hand, die mit dem Zeigefinger über eine blaue Braillezeile fährt

Auge, dessen Iris teils durch Farb- und Grau-Skala dargestellt wird.

Icon, das ein Video mit Untertiteln darstellt

Icon von zwei Händen, die Tastatur statt Maus benutzen.

Icon, das einen Presslufthammer und eine Sonne darstellt

Icon, das einen gebrochenen Arm und ein Pflaster darstellt

Sanduhr-Icon - Zeichen für Zeitfaktor

Kalenderblatt vom 28. Juni 2025 - Stichtag für die Verpflichtung zur Barrierefreiheit

ACCESSIBILITY CHECK - Überprüfung bestehender Webseiten und Webshops auf Barrierefreiheit
Prüfen

1

Mittels geeigneter Tools überprüfen wir Ihre Webseite und Ihren Webshop auf Barrierefreiheit, um (noch) vorhandene Barrieren aufzudecken.

Webseite bearbeiten - Überarbeitung bestehender Webseiten auf Barrierefreiheit
Bearbeiten

2

Entweder überarbeiten wir eine vorhandene Website oder wir erstellen Ihnen eine neue Webpräsenz nach modernen Regeln.

BarriereFREI! - 100% Barrierefreiheit
BarriereFREI!

3

Mit einer barriereFREIen Web-Anwendung erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen nach WCAG, EAA und BFSG.

Durch eine bessere Reputation erhöhen Sie Ihre Reichweite und erreichen weitere Zielgruppen.

Stephan Anders, Geschäftsführer

Geschäftsführer


  • Projektmanager nach Prince2, SCRUM-Master, ITIL4-Foundation

  • Diplom-Informatiker (FH) – Wirtschaftsinformatik
    Fachhochschule für Oekonomie und Management (FOM) , Essen,
    Diplom-Arbeit über „EDV-Technik für Behinderte“

  • Bankfachwirt IHK
    Bankakademie Frankfurt und IHK Essen

  • IT-Spezialist für Windows Server, E-Mail-Server und –Automation

Kirsten Anders

Assistenz der Geschäftsleitung


  • Content Marketing Professional mit Schwerpunkt Social Media (CMPSM)
    Digital Branding, Digital LeadGen, Digital Recruiting

  • Web-Anwendungsentwicklerin (Fullstack)
    Design und Programmierung
    Javascript, Javascript Frameworks, PHP, MySQL, CSS3, HTML5

  • Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Druck,
    Fertigungsverfahren Druckvorlagenherstellung

  • Medien-Entwicklerin Bild & Grafik
    Computer Grafik, Internetprogrammierung, Videobearbeitung, Animation

  • Aktiv in der Behinderten-Arbeit bereits in den 80ern

  • Diplom-Arbeit über das Thema „EDV-Technik für Behinderte“ im Jahr 2001

  • seitdem Erfahrung im Umgang mit Content Management Systemen, Webshops und Warenwirtschaft

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