Häufig gestellte Fragen

Digitale Barrierefreiheit beschreibt zum einen die Erfahrung von Internet-Nutzern, IT -Lösungen und -Anwendungen wie Software, Websites, Webshops, Web-Apps usw. ohne Barrieren auffinden und nutzen zu können. 

Barrieren sind z.B. unzureichende Farbkontraste oder die Unmöglichkeit, eine Website ohne Maus – also mit der Tastatur – navigieren zu können.

Digitale Barrierefreiheit umfasst die Fähigkeit von Websites, Webshops, Web-Apps, sozialen Medien, mobilen Anwendungen oder elektronischen Dokumenten,

  1. von einem breiten Benutzerspektrum ohne Probleme und ohne Einschränkungen wahrgenommen, navigiert, bedient und verstanden zu werden, einschließlich derjenigen Benutzer mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Behinderungen,
  2. von jedem beliebigen Browser-System, auch von älteren Browser-Versionen, ohne Einschränkungen angezeigt zu werden.

Barrierefreiheit in der Informatik bedeutet, dass Webseiten, Programme und Betriebssysteme keine Hindernisse bzw. Barrieren bei der Bedienung für Menschen mit körperlichen sowie geistigen Behinderungen und Einschränkungen haben.

Barrierefreie digitale Inhalte sind Online-Materialien und -Informationen, die so konzipiert und entwickelt wurden, dass sie von einer breiten Palette von Benutzern, einschließlich Menschen mit Behinderungen, problemlos wahrgenommen, bedient, verwendet und verstanden werden können. 

Dazu gehören Personen mit Seh-, Hör-, motorischen und kognitiven Behinderungen.

In erster Linie profitieren Menschen mit Schwerbehinderungen oder leichteren bzw. vorübergehenden Einschränkungen von digitaler Barrierefreiheit. 

Es gibt aber auch Aspekte, von denen wir alle auch ohne Einschränkung profitieren.

  • Sie erlangen eine größere Reichweite, weil ihre barrierefreie Webseite für viel mehr Nutzer zugänglich ist.

  • Durch einen Webshop, der für viel mehr Internet-Käufer zugänglich ist, können sich ihre Umsätze bedeutend steigern.

  • Durch viel mehr positive Nutzererlebnisse erreichen sie eine (viel) höhere Reputation.

Ab dem 28. Juni 2025 wird die digitale Barrierefreiheit für die meisten B2C-Unternehmen zur Pflicht.

Die Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit beginnt am 28. Juni 2025.

Ab dem 28. Juni 2025 müssen die meisten B2C-Websites und Dienstleistungen sowie Produkte barrierefrei sein.

Barrierefreiheit auf Websites ist ab 2025 Pflicht, wenn sie

  • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr

  • oder Bankdienstleistungen für Verbraucher anbieten.

Unter Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr versteht man den Abschluss eines Verbrauchervertrages.

Zur digitalen Barrierefreiheit verpflichtet sind Unternehmen

  • mit mehr als 10 Mitarbeitern

  • oder über 2 Millionen Euro Jahresumsatz,

  • die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten.

Wenn digitale Inhalte nicht barrierefrei sind, funktionieren unterstützende Technologien möglicherweise nicht richtig.

  • Benutzer von Bildschirmleseprogrammen können Formulare nicht verstehen und absenden oder eine Seite nicht schnell überfliegen, weil sie zwischen verschiedenen Überschriften hin- und herspringen müssen.

  • Taube oder Schwerhörige können ein Video mit Ton nicht vollständig konsumieren, weil weder Untertitel noch Transkript vorhanden sind.

Werden die Erfordernisse der Barrierefreiheit nicht erfüllt,

  • kann die Marktüberwachungsbehörde anordnen, das betroffene Produkt oder die Dienstleitung zurückzurufen bzw. einzustellen.

  • Darüber hinaus drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.

  • Achten Sie darauf, dass die Webseiten bzw. Webshops, die Sie für Ihre Kunden gestalten, alle Kriterien für eine barrierefreie Website oder einen barrierefreien Webshop erfüllen.

  • Dies können Sie anhand einer Checkliste überprüfen.

  • Anhand einer Checkliste zur Überprüfung auf digitale Barrierefreiheit

  • und durch Test-Tools im Internet, die speziell für die Überprüfung von Web-Anwendungen auf digitale Barrierefreiheit entwickelt wurden.

  1. Konkrete Arbeitsschritte entwerfen:
    1. Was muss getan / verändert werden, um unsere Webseiten und Webshops barrierefrei zu machen?
    2. Welche Aspekte sind am wichtigsten, welche am dringlichsten?
    3. Welche Aspekte sind zwar wichtig, können aber noch warten?
    4. Welche dafür nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten haben wir bereits?
    5. Welche nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten haben wir noch nicht?
      1. Welche davon können wir uns zeitnah selber aneignen?
      2. Welche davon müssen oder sollten wir extern einkaufen?
  2. Mitarbeiter auf digitale Barrierefreiheit und barrierefreie Webentwicklung schulen bzw. schulen lassen
  3. Testverfahren aufbauen und einrichten, um die erstellten Webseiten auf Barrierefreiheit zu prüfen.